Leistungsverweigerungsrecht
- Leistungsverweigerungsrecht
die einem Schuldner unter gewissen Voraussetzungen zustehende Befugnis, die Erbringung der ihm obliegenden gesamten ⇡ Leistung vorübergehend oder für dauernd zu verweigern.
- Vgl. auch ⇡ Einrede der Vorausklage, ⇡ Zurückbehaltungsrecht, ⇡ Verjährung, ⇡ Leistungsstörungen.
- Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die die dem Vertragspartner des ⇡ Verwenders zustehende ⇡ Einrede des nichterfüllten Vertrags oder ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, ist unwirksam (§ 309 Nr. 2 BGB).
Lexikon der Economics.
2013.
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